Vier Studierende blicken in Bücher, die vor ihnen auf dem Tisch liegen.

Passende Seminare finden leicht gemacht
Dein Weg zum Seminar

Welches Seminar? Wie melde ich mich an? Wie lasse ich mich freistellen? Die Antworten und auf noch viele weitere Fragen findest du hier

IN VIER SCHRITTEN ZUM SEMINAR


1 ANGEBOT CHECKEN 

Hier findest du unser Seminarangebot. Dort kannst du dir einen Überblick verschaffen. Die zentralen Seminare sind grundsätzlich offen für alle. Das gilt nicht für Weiterbildungen, die ausdrücklich für bestimmte Zielgruppen (z. B. Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen) ausgeschrieben sind.

2 VERBINDLICH ANMELDEN 

Wenn du deine Auswahl getroffen hast, melde dich zeitnah verbindlich bei deiner IGMetall-Geschäftsstelle vor Ort an. Dafür brauchst du die Seminarnummer. Du findest sie bei der Seminarbeschreibung. 

3 FREISTELLUNG EINREICHEN 

Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommst du von der IG Metall eine Einladung und weitere Informationen zum Seminar. Diese brauchst du für deine Freistellung im Betrieb. 

4 ENTSPANNT TEILNEHMEN :)

 

Bei Fragen wende dich an deine betrieblichen Bildungsbeauftragten oder deine IGMetall vor Ort. 

https://igmetall.de/über uns/igmetall-vor-ort/geschäftsstellen


Dein Recht auf Freistellung

DEIN WEG ZUR BILDUNGS- FREISTELLUNG

Prüfe, welche Seminare nach §§ 37.6 oder 37.7 BetrVG anerkannt sind. 

Such dir davon ein bzw. mehrere Seminar(e) aus.

 Informiere den Betriebsrat über deine Auswahl. Dieser muss einen entsprechenden Beschluss fassen und den*die Arbeitgeber*in in Kenntnis setzen. Bist du Mitglied einer mehrköpfigen JAV, solltet ihr eure Weiterbildungsbedarfe und Seminarwünsche gemeinsam abstimmen, per Beschluss im Protokoll festhalten und den Betriebsrat darüber informieren. 

Informiere dich bei deiner IG Metall-Geschäftsstelle, ob es freie Plätze gibt und melde dich an. Das Ganze solltest du unbedingt rechtzeitig angehen – am besten mehrere Monate im Voraus

-Erkundige dich, ob in deinem Bundesland Bildungsurlaub möglich ist. 

-Erkundige dich bei deiner Geschäftsstelle vor Ort, ob dein Wunschseminar in deinem Bundesland nach Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt wird. 

-Informiere dich dort auch, ob es noch freie Seminar plätze gibt. Beachte die Frist zur Freistellung bei deinem Arbeitgeber, die in deinem Bundesland gilt. 

-Dein Betriebsrat oder deine Geschäftsstelle hat entsprechende Vordrucke/Formulare. 

-Die Anerkennungsnummer des Seminars musst du mit deinem Antrag einreichen – diese bekommst du beim Betriebsrat oder bei deiner Geschäftsstelle. 

 

Der Arbeitgeber kann die Teilnahme nicht verbieten, er kann nur einwenden, dass der Zeitpunkt ungünstig ist. Für diesen Fall kannst du deinem Arbeitgeber einfach einen alternativen Termin vorschlagen. (Allerdings ist es schwer begründbar, warum Auszubildende unabkömmlich sind.) Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Diese musst du am nächstfolgenden Arbeitstag als Beleg an den Arbeitgeber weiterreichen.

WAS TUN, WENN DER*DIE ARBEITGEBER*IN „NEIN“ SAGT?

Der*die Arbeitgeber*in kann die Teilnahme nicht verbieten. Er*sie kann nur Widerspruch einlegen und erklären, welche dringenden betrieblichen Gründe gegen diese Freistellung sprechen (zum Bei spiel Zeitpunkt oder Ort). Dann müssen die JAV und der Betriebsrat umgehend handeln. 

Der*die Arbeitgeber*in bestreitet die Erforderlichkeit des Seminars? 

Die JAV sollte sofort beim Betriebsrat die Einberufung einer Betriebsratssitzung beantragen. Dort muss beschlossen werden, dass an der Schulung festgehalten wird. Anschließend teilt der Betriebsrat dem*der Arbeitgeber*in den Beschluss inklusive Begründung, warum er die Schulung für erforderlich hält, mit.

Der*die Arbeitgeber*in hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt?

Die JAV sollte sofort beim Betriebsrat die Einberufung einer Betriebsratssitzung beantragen. Dort muss beschlossen werden, dass an der Schulung festgehalten wird. Anschließend teilt der Betriebsrat dem*der Arbeitgeber*in den Beschluss inklusive Be gründung, warum er Zeitpunkt oder Ort für erforderlich hält, mit. Wahlweise kann er mit dem*der Arbeitgeber*in auch einen alter nativen Seminartermin vereinbaren und dafür Entgegenkommen bei anderen Seminaren einfordern.

WAS IST MIT DEN KOSTEN?

KOSTEN Grundsätzlich gilt: 

Die zentralen Seminare verstehen sich als Pauschalangebote, die von einzelnen Teilnehmer*innen nur im Gesamtpaket – bestehend aus Seminar, Unterkunft und Verpflegung – gebucht werden können. Die Buchung einzelner Teilleistungen (wie zum Beispiel Seminar ohne Übernachtung) ist nicht möglich. Die in unserem Pauschalangebot enthaltenen Gesamtkosten sind auch dann zu bezahlen, wenn einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch genommen werden. 

Für JAV-Mitglieder, die Seminare nach § 37,6 BetrVG besuchen, muss der Arbeitgeber die Seminar- und Fahrtkosten tragen: § 40.1 BetrVG regelt in Verbindung mit § 65.1 BetrVG die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Bei Seminaren nach § 37.7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder die Seminargebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Nicht-Mitglieder tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Anreise selbst. 

Du bist IG Metall-Mitglied, hast aber keinen Anspruch auf Seminarkostenübernahme durch den Arbeitgeber? Für Bildungsurlaub, den du mit der IG Metall verbringst, übernimmt deine Geschäftsstelle in der Regel die Kosten. Frag am besten dort direkt nach.

 

Der*die Arbeitgeber*in verweigert die Zahlung der Seminarkosten? 

Der Betriebsrat leitet nach Rücksprache mit der IG Metall ein Beschlussverfahren zur Kostenübernahme durch den*die Arbeitgeber*in beim Arbeitsgericht ein.

 Der*die Arbeitgeber*in verweigert die Zahlung des Entgeltausfalles? 

Das JAV-Mitglied muss den Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen (dafür am besten die IG Metall ein schalten).