Prüfe, welche Seminare nach §§ 37.6 oder 37.7 BetrVG anerkannt sind.
Such dir davon ein bzw. mehrere Seminar(e) aus.
Informiere den Betriebsrat über deine Auswahl. Dieser muss einen entsprechenden Beschluss fassen und den*die Arbeitgeber*in in Kenntnis setzen. Bist du Mitglied einer mehrköpfigen JAV, solltet ihr eure Weiterbildungsbedarfe und Seminarwünsche gemeinsam abstimmen, per Beschluss im Protokoll festhalten und den Betriebsrat darüber informieren.
Informiere dich bei deiner IG Metall-Geschäftsstelle, ob es freie Plätze gibt und melde dich an. Das Ganze solltest du unbedingt rechtzeitig angehen – am besten mehrere Monate im Voraus
-Erkundige dich, ob in deinem Bundesland Bildungsurlaub möglich ist.
-Erkundige dich bei deiner Geschäftsstelle vor Ort, ob dein Wunschseminar in deinem Bundesland nach Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt wird.
-Informiere dich dort auch, ob es noch freie Seminar plätze gibt. Beachte die Frist zur Freistellung bei deinem Arbeitgeber, die in deinem Bundesland gilt.
-Dein Betriebsrat oder deine Geschäftsstelle hat entsprechende Vordrucke/Formulare.
-Die Anerkennungsnummer des Seminars musst du mit deinem Antrag einreichen – diese bekommst du beim Betriebsrat oder bei deiner Geschäftsstelle.
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme nicht verbieten, er kann nur einwenden, dass der Zeitpunkt ungünstig ist. Für diesen Fall kannst du deinem Arbeitgeber einfach einen alternativen Termin vorschlagen. (Allerdings ist es schwer begründbar, warum Auszubildende unabkömmlich sind.) Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Diese musst du am nächstfolgenden Arbeitstag als Beleg an den Arbeitgeber weiterreichen.